Mietbedienungen für Baumaschinen          
     

 

 

Die Mietdauer:

Beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Mieter oder dessen Zusteller, und endet mit dem Tag der Rückgabe an den Vermieter.

Die Mietzeit:

Wird in ganzen Tagen in Rechnung gestellt. Als Grundlage dient ein Einschichtbetrieb von max. 8 Stunden, jede zusätzliche Stunde wird mit Euro 20 exkl. USt. in Rechnung gestellt (z.B. 1 Tag = 8 Betriebsstunden, 3 Tage = 24 Betriebsstunden usw.)

Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht:

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle und für den Verlust oder Diebstahl.

Weiters ist der Vermieter dem Mieter klag-schadlos zu halten,wenn dieser aus Schadenereignisse die in Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten haftbar gemacht wird.

Die Versicherung:

Die Mietgeräte sind nicht versichert.

Übergabe – Übernahme:

Bei der Übergabe ist ein Kaution in Höhe von EUR 500,- zu hinterlegen. Das Mietgerät ist in gereinigtem, geschmierten, vollgetanktem und voll funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.Dies gilt für den Mieter und Vermieter. Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt: mindestens jedoch EUR  20,- exkl. USt.

Rücktritt:

Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis acht Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 20 % einbehalten. Bis vier Tage vor Mietbeginn, gegen Bezahlung von 40 % des vereinbarten Mietpreises. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 60 % des vereinbarten Mietpreises möglich.

Der Mietvertrag:

Ist vom Mieter bei Übergabe der Mietgegenstände zu unterfertigen.

Zusätzliche Kosten:

Die Treibstoffkosten sind für die Mietdauer vom Mieter zu tragen.

AGB´s

ANFRAGEFORMULAR

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